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Um das sogenannte Wildfliegen von 'Modellluftfahrzeugen' ranken sich viele Gerüchte was erlaubt ist und was nicht.
Um Klarheit zu schaffen, finden sich hier die Rechtsgrundlagen für den Flugverkehr, welche auch den Modellflug einschließen.
Eingeschränkt auf den Österreichischen Luftraum und spezielle Informationen betreffend den Luftraum Graz im Einzugsbereich des Flughafens Thalerhof.
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Zivilflugplatzverordnung |
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Sicherheitszone Flughafen Thalerhof |
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Luftverkehrsregeln - Novelle 1999 |
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Jetzt sollten so ziemlich alle Unklarheiten der Vergangenheit angehören
Für die Vollständigkeit und Aktualität wird keine Verantwortung übernommen - die Einhaltung von Auflagen sowie die grundsätzliche Informationspflicht vor dem Abheben liegen beim Piloten!
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