Rechtsgrundlagen

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Um das sogenannte Wildfliegen von 'Modellluftfahrzeugen' ranken sich viele Gerüchte was erlaubt ist und was nicht.

 

Um Klarheit zu schaffen, finden sich hier die Rechtsgrundlagen für den Flugverkehr, welche auch den Modellflug einschließen.

 

Eingeschränkt auf den Österreichischen Luftraum und spezielle Informationen betreffend den Luftraum Graz im Einzugsbereich des Flughafens Thalerhof.

 


 

 

 

Zivilflugplatzverordnung
BGBl Nr. 313/1972

 

 

 

 

Sicherheitszone Flughafen Thalerhof
gem. Luftfahrtgesetz §§ 86 - 88

 

 

   

Luftverkehrsregeln - Novelle 1999
BGBl Nr. 138/1999

 

 

 

 


 

 

 

Jetzt sollten so ziemlich alle Unklarheiten der Vergangenheit angehören

 

Für die Vollständigkeit und Aktualität wird keine Verantwortung übernommen - die Einhaltung von Auflagen sowie die grundsätzliche Informationspflicht vor dem Abheben liegen beim Piloten!